Gesetz über die Wahlordnung 1918 Gesetz über die Wahlordnung 1918

Gleichheit II > Gesetz über die Wahlordnung 1918

Gesetz vom 18. Dezember 1918 über die Wahlordnung für die konstituierende Versammlung, Staatsgesetzblatt 1918/115. Die Provisorische Nationalversammlung der neuen Republik hob am 30. Oktober 1918 das Vereinsrecht der Monarchie auf, die Vereins- und Versammlungsfreiheit galt nun „ohne Unterschied des Geschlechts“. Am 18. Dezember 1918 wurde schließlich eine Wahlordnung für die konstituierende Nationalversammlung erlassen, die das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Stimmrecht aller Staatsbürger_innen ohne Unterschied des Geschlechts vorsah. Das Stimmrecht war an „moralische Integrität“ gebunden, mit dieser Argumentation wurden gewerbliche Prostituierte bis 1923 vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Signatur: Staatsgesetzblatt 1918/115