Antiklerikales Plakat 1971

Reproduktion II > Antiklerikales Plakat 1971

Kirchliche Verbände standen einer Liberalisierung des Abtreibungsparagraphen durchwegs negativ gegenüber. Ausgelöst durch die begonnene Strafrechtsreform formierte sich 1971 auch in der BRD eine Protestwelle gegen die geltenden Abtreibungsbestimmungen, die für die betroffenen Frauen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsah. Eine zentrale Forderung der deutschen Frauenbewegung war deshalb die ersatzlose Streichung des geltenden § 218. In Westdeutschland bekannten sich Frauen 1971 erstmals öffentlich dazu, abgetrieben und damit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. 1976 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das eine Indikations-regelung mit vorhergehender verpflichtender Beratung vorsah.
Plakat 1971 (60 x 42 cm)

Signatur: 104/2