Schneiderinnen 1907

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Nach einem mehrtägigen Streik der Wiener Damenschneiderinnen im Frühjahr 1907 erzielte die Gewerkschaft einen Kollektivvertrag, der einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 2 Kronen pro Tag und einen 9-stündigen Arbeitstag festschrieb: "Die Damenschneiderinnen (.) gehörten zu den ausgebeutetsten Proletarierinnen. Ihre Arbeitszeit war durchaus ungeregelt, Zeiten der Arbeitslosigkeit wurden abgelöst durch Perioden unmenschlicher Kraftanspannung. (.) Nicht hoch genug das Verdienst des Verbandes der Schneider bewertet werden, bei diesen Mädchen eine Sehnsucht nach einer Besserung ihrer Lage so bekräftigt zu haben, dass sie den Mut und den Willen zum Kampf, die Entschiedenheit und Durchsetzung ihrer Forderungen und die Beständigkeit beim Ausharren im Streik fanden." Arbeiterinnen-Zeitung, 2.4.1907
Fotografie 1907 (14 x 11 cm)

Signatur: 1/2149