Arbeit

Erwerbsarbeit


Mit der Auflösung der Familienbetriebe der Landwirtschaft und des Handwerks kam es im Zuge der Industrialisierung zu einer Trennung von Arbeitsplatz als Ort der bezahlten Erwerbsarbeit und dem "Heim", in dem unbezahlte Haus- und Familienarbeit geleistet wurde. Letztere wurde (und wird noch immer) hauptsächlich von Frauen erbracht, unabhängig von zusätzlicher Erwerbsarbeit.

Erwerbsarbeitsplätze für Frauen entstanden zu Beginn des 20. Jahrhunderts vor allem in der Textilindustrie, aber auch in der öffentlichen Verwaltung wie Post und Bahn. Sie kennzeichneten sich durch monotone Arbeitsabläufe, schlechte Bezahlung und mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten. Im Ersten Weltkrieg stellten sowohl der Staat als auch private Unternehmen vermehrt Frauen in bislang Männern vorbehaltenen Berufen ein. Während der 1924 einsetzenden Wirtschaftskrise wurden Frauen in allen Beschäftigungssparten überproportional häufig entlassen. In den frühen 1930er Jahren wurden Frauen über Berufsverbote, propagandistische Aufwertung des Hausfrauendaseins und finanzielle Anreize in den privaten Bereich gedrängt, aber mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wieder für schwerste körperliche Arbeit, u.a. in der Rüstungsindustrie herangezogen. Trotz des in der Öffentlichkeit propagierten Alleinernährer-Familienmodells lag die österreichische Frauenerwerbstätigkeit in den 1950er und 1960er Jahren im europäischen Vergleich relativ hoch bei 50%. Frauen waren hauptsächlich in der Landwirtschaft und in der Güterproduktion tätig. Ab den 1980er Jahren stieg die Frauenerwerbsquote auf 58%, verlagerte sich allerdings weitgehend auf den Dienstleistungssektor sowie diverse Bürotätigkeiten - Arbeitsfelder, die zumeist deutlich geringer entlohnt werden als technisch- oder produktionsorientierte Bereiche.

Bis zur Familienrechtsreform 1976 konnten verheiratete Frauen in Österreich nur mit Zustimmung ihres Ehemannes einer Erwerbstätigkeit nachgehen.1979 trat das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das die Unterscheidung zwischen Frauen- und Männerlöhnen in Kollektivverträgen beseitigte. Trotz zahlreicher Gleichstellungsinitiativen und dem insgesamt deutlichen Anstieg des weiblichen Bildungsniveaus ist Erwerbsarbeit bis heute von geschlechtsspezifischen Ungleichheitsverhältnissen gekennzeichnet. Die Lohnschere zwischen Frauen und Männern liegt bei 33% im österreichischen Durchschnitt, Frauen sind öfter teilzeitbeschäftigt als Männer und wesentlich seltener in Führungspositionen vertreten.
Die Grünen haben seit 1989 eine Quote von „zumindest 50 % Frauen” verankert. Die ÖVP bekennt sich seit 1995 zu einer Frauenquote von 33 % bei öffentlichen Mandaten. FPÖ und BZÖ haben keine Quotenregelung.