Arbeit II > Telefonistinnen 1914 Die Zulassung von Frauen in der staatlichen Post- und Telegraphenverwaltung 1869 stand unter dem Aspekt der Finanzkrise der Postanstalten und dem Versorgungsmoment von Witwen und unversorgten Töchtern von öffentlich Bediensteten. Frauen wurden in den untersten beiden Gehaltsstufen entlohnt, der Beamtenstatus blieb ihnen verwehrt. Aufgrund der hohen Gebühren waren die wenigsten von ihnen krankenversichert, im Fall einer Heirat verloren sie ihren Posten. Dennoch bot um die Jahrhundertwende der Beruf der Telephonistin ledigen jungen Frauen bürgerlicher Herkunft eine der wenigen eigenständigen Existenzmöglichkeiten. Fotografie 1914 (17 x 12 cm) © Kreisky-Archiv Signatur: 10/709