Partizipation

Politische Partizipation bedeutet Einflussnahme auf politische und gesellschaftliche Entscheidungen auf allen Ebenen des politischen Systems. Partizipationsrecht beinhaltet dementsprechend verschiedene Formen von Bürgerbeteiligung. Die Mitarbeit in einer Gruppe, die sich zur Durchsetzung eines bestimmen Anliegens formiert, gehört ebenso dazu wie die Teilnahme an Demonstrationen und Streiks, die Mitarbeit innerhalb einer Partei oder die Ausübung eines politischen Amtes.

Laut dem österreichischen Vereinsgesetz durften sich „Ausländer, Frauenpersonen und Minderjährige” bis zum Ende des Ersten Weltkrieges nicht in politischen Vereinen organisieren. Erst 1918 erhielten Frauen das Wahlrecht. Trotzdem blieben politische Organisationen und Karrieren männlich dominiert. Der Frauenanteil im Nationalrat lag bis in die 1970er Jahre bei etwa 6 % und hatte sich damit seit der Ersten Republik kaum verändert. Die Unterrepräsentation von Frauen in politischen Entscheidungsgremien wurde unter dem Einfluss der Neuen Frauenbewegung mit der Forderung „Mehr Frauen in die Politik!” auch in den Medien zunehmend thematisiert. Innerhalb der ab 1970/71 allein regierenden SPÖ wurden die Differenzen und Konflikte zwischen der von männlichen Interessen dominierten Gesamtpartei und der Frauenorganisation zunehmend sichtbar, obwohl nach außen hin das Prinzip des gemeinsamen Kampfes von Männern und Frauen aufrechterhalten wurde.

1979 reagierte Bundeskanzler Kreisky auf die stetige Forderung nach Sicherstellung einer genügenden Vertretung der Frauen mit der Ernennung von vier Staatssekretärinnen. Der von Johanna Dohnal in ihrer Funktion als „Staatssekretär für allgemeine Frauenfragen” 1985 in Auftrag gegebene Frauenbericht wies nach, dass die Ursache des geringen Anteils an Politikerinnen nicht, wie immer behauptet wurde, mangelndes politisches Interesse der Frauen, sondern die Struktur des politischen Systems war, das die Teilnahme von Frauen erschwert. 1986 fand erstmals eine Regierungsklausur über Frauenpolitik statt.

Ein Jahr zuvor, 1985, setzte die Frauenorganisation der SPÖ gegen heftigen parteiinternen Widerstand als erste österreichische Partei eine Quotenregelung von 25 % für alle gewählten Funktionen durch, die 1993 auf 40 % erhöht wurde. Die Grünen haben seit 1989 eine Quote von „zumindest 50 % Frauen” verankert. Die ÖVP bekennt sich seit 2017 zu einer Frauenquote von 40 % bei öffentlichen Mandaten. FPÖ und NEOS haben keine Quotenregelung.

Derzeit sind von 183 Abgeordneten des Nationalrats 72 Frauen, das ist ein Anteil von 39,34 %.