Körper I > Illustration der KPÖ 1926 In den 1920er Jahren forderten KPÖ und SDAP die Abschaffung oder Reform der §§ 144 bis 148. Das im wesentlichen aus dem Jahr 1803 stammende Gesetz sah Strafen bis zu fünf Jahren Gefängnis für „Frauensperson(en), welche absichtlich was immer für eine Handlung unternimmt, wodurch die Abtreibung ihrer Leibesfrucht verursacht, oder ihre Entbindung auf solche Art, daß das Kind tot zur Welt kommt, bewirkt wird“. Illustration aus: Die Rote Fahne vom 7. März 1926, S. 1. Zeitschrift, 17 x 12 cm © Universitätsbibliothek Wien Signatur: n.v.