Reproduktion I > Karikatur 1924 Laut dem bis 1975 geltenden § 144 machte sich eine "Frauenperson, welche absichtlich was auch immer für eine Handlung unternimmt, wodurch die Abtreibung ihrer Leibesfrucht verursacht oder ihre Entbindung auf solche Art, daß das Kind tot zur Welt kommt, bewirkt wird, (…) eines Verbrechens schuldig" und konnte mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In der Karikatur der sozialdemokratischen Arbeiter-Zeitung wurden "diejenigen, die sich's richten können" -Bürgerliche, die Abtreibungen in Privatsanatorien durchführen lassen konnten- jenen Proletarierinnen gegenübergestellt, "die sich's nicht richten können". 1924 wurden in Österreich 512 Personen, darunter 396 Frauen nach § 144 verurteilt. Die meisten der verurteilten Frauen hatten schlechte Schulbildung und wenig oder kein Einkommen. Sie ließen Abtreibungen heimlich und oft unter enormen gesundheitlichen Risken von Hebammen oder Kurpfuschern durchführen. Fotografie 1924 (17 x 13 cm) © Kreisky-Archiv Signatur: 10/634